OLG Koblenz: Zu alt, um Unterhalt zahlen zu müssen

Die in einer notariellen Vereinbarung enthaltene Verpflichtung, an die geschiedene Ehefrau Unterhalt zu leisten, kann entfallen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Eine derartige Veränderung kann zum Beispiel angenommen werden, wenn der Verpflichtete so alt geworden ist, dass er nicht mehr ohne weiteres erwerbstätig sein kann.

Einnahmen eines in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebenden 78-jährigen aus der noch ausgeübten selbständigen Tätigkeit als Bauingenieur müssen nicht mehr für den Unterhalt der 72-jährigen Ehefrau eingesetzt werden. Der Mann verfügt lediglich über Altersrente und Ehrensold in Höhe von insgesamt 473 € monatlich. Er kann deshalb durch geringe Einkünfte aus seiner selbstständigen Tätigkeit, deren Erzielung mit fortschreitendem Alter immer weniger wahrscheinlich wird, lediglich seinen angemessenen eigenen Lebensbedarf sicherstellen. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Az 9 UF 34/14, Beschluss vom 18.6.2014, Pressemitteilung OLG Koblenz


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